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Corona Regeln Brandenburg

Diese Auflagen gelten laut Verordnung in der Gastronomie ab dem 03.06.2021

  1. Es gibt keine Terminpflicht für Gaststätten wie Restaurants, Cafés, Kneipen oder Bars in Brandenburg mehr. Gäste können also ohne vorherige Terminvereinbarung einkehren.

  2. Innengastronomie kann unter Auflagen, darunter Testpflicht, wieder öffnen.

  3. Wird in Innenbereichen und Außenbereichen bewirtet, gilt eine Testpflicht auch im Außenbereich für alle ab 6 Jahren (bzw. Impf- oder Genesenennachweis).
  4. „ Wenn Gaststätten oder ähnliche Einrichtungen wie zum Beispiel Biergärten nur über Außenbereiche verfügen oder nur diese öffnen, dann besteht ab 03.06.2021 keine Testpflicht mehr „ .

  5. Alle Personen müssen eine medizinische Maske tragen, wenn sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten (das Personal ist von der Tragepflicht befreit, wenn es keinen direkten Gästekontakt hat).

  6. An einem Tisch dürfen nur Gäste aus höchstens zwei Haushalten platziert werden.

  7. Wenn Tische groß genug sind, dürfen an einem Tisch Gäste aus mehr als zwei Haushalten sitzen, sofern das Abstandsgebot zwischen allen Gästen eingehalten wird (Genesene und vollständig Geimpfte zählen nicht mit).

  8. Gäste dürfen keine Krankheitssymptome einer Corona-Infektion haben.

AHA-Formel

Abstand halten! „Mindestens 1,5 Meter, besser 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten“


Hygiene-Maßnahmen beachten! „Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch

sowie das regelmäßige Händewaschen bzw. desinfizieren“


Alltagsmaske tragen! „Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“